M-Lasche WOB 9.9 80 GS Typ S


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Beschreibung Hinweis:

Ladungssicherung von senkrecht zur Fahrzeuglängsachse ausgerichteten Ladeeinheiten der benannten Typen durch vier Modulasi .Die M- Laschen WOB 9.9, zwei jeweils an den stirnseitig gelegen,formstabilen Gestellquerträgern, die formschlüssig an den Gestellen anliegen. Die M- Laschen WOB 9.9 müssen so ausgerichtet sein, dass der Winkel zur Befestigung an den Modulasi M-Basisschienen von den Gestellen weg weist. Die maximale lichte Höhe zwischen den Unterkanten der Gestellquertäger und der Ladefläche darf 110 mm betragen. Die auf der Ladefläche stehenden Elemente sind vollflächig mit rutschhemmenden Matten mit einem Mindestreibbeiwert von μ = 0,6 und einer Dicke von mindestens 4 mm zu unterlegen. Die variable Lasche der M - Lasche WOB 9.9 ist mit dem dafür vorgesehenen Bereich formschlüssig auf die Oberkante der Gestellquertäger aufzulegen. Nachfolgend ist die variable Lasche mit einem Anzugsdrehmoment von 100 Nm mittels eingeschweißten Gewindebolzen kraftschlüssig mit der weiteren M - Lasche zu verbinden. Befestigung der M -Laschen mit Schrauben M-ZS M 16 mit einem Anzugsdrehmoment von 100 Nm an mit dem Fahrzeug fest verbundene, parallel zu Fahrzeuglängsachse ausgerichteten Modulasi Basisschienen. Der Abstand der Schienen entspricht den modularen Maßen der Gestelle.

Die Sicherung in und gegen der Fahrtrichtung erfolgt durch den mit dem Fahrzeug verbundenen Bereich der M - Laschen WOB 9.9die Sicherung zur Seite und gegen Kippen durch Niederhalten durch den variablen Bereich der M - Laschen WOB 9.9 .

Je nach Fahrzeugbreite und Ausladung können die Gestelle nebeneinander oder einzeln stehen.

 

Vorgaben für die Wartung und technische Überprüfung:
Der zertifizierte Aufbau ist analog zur Richtlinie VDI 2701 jährlich, beispielsweise durch ein Prüfunternehmen zum Zeitpunkt der Fahrzeughauptuntersuchung gemäß § 29 StVZO, oder einer Überprüfung durch den Hersteller oder durch ihn autorisierte Personen zu unterziehen.
Instandsetzungen sind nur durch den Hersteller oder durch vom Hersteller autorisierte Betriebe zulässig.

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